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Kennen Sie die Situation: Sie besitzen einen privaten Swimmingpool oder einen Teich, haben Kinder oder alte Menschen, die sich oft in der Nähe des Gefahrenbereiches aufhalten? Wie schnell ist ein Fehltritt gemacht oder das kleine Kind an den Rand gekrabbelt? Auch die Nacht birgt Gefahren im Pool– und Teichbereich, sei es durch kleine Kinder, die nachts (manchmal heimlich) noch ein bisschen draußen herumlaufen wollen, oder der eigene Partner, der nach einer tollen Gartenparty im alkoholisierten Zustand unbemerkt in den Pool/Teich fällt.

Wie leicht ist man geneigt zu behaupten: „Es kann nichts passieren, ich pass schon auf!“ Die Realität sieht jedoch oft anders aus.

Natürlich passen Sie auf Ihre Kleinen auf, wenn sie im Gefahrenbereich spielen, doch dann klingelt plötzlich das Telefon und man will nur mal eben dran gehen...
Wie sonst lässt es sich erklären, das jedes Jahr weltweit ca. 4000 Menschen durch Ertrinken im eigenen Schwimmbad sterben?

 

Der Tod durch Ertrinken ist die zweithäufigste Unfalltodesursache

Geprüft: NFP 90-307 A1

 

 

Dringender Handlungsbedarf

Frankreich hat als erstes europäisches Land ein Gesetz erlassen, welches die Absicherung des Schwimmbadbereiches vorschreibt. Hierzu wurden Normen aufgestellt, die von den unterschiedlichen Sicherungsmaßnahmen erfüllt werden müssen.

Die Sicherungsmaßnahmen sind im Einzelnen:

Die unter Punkten 1-3 aufgeführten Maßnahmen sind in der Regel sehr kostenintensiv, erfordern bauliche Maßnahmen und zerstören oft den architektonischen Gesamteindruck des Pool– oder Teichbereiches.
Die Nachfrage an Alarmgeräten, die eine kostengünstige Alternative sein können, steigt daher stark an. Viele Geräte arbeiten jedoch, aufgrund ihrer einfachen Herstellung, nur sehr unzuverlässig, wobei zurzeit auch nur wenige Geräte nach der französischen Norm NFP 90-307 A1 zertifiziert sind.

Wir sind stolz darauf, dass der PoolWatcher durch seine aufwendige, robuste und zuverlässige Bau- und Funktionsweise dieses Zertifikat erhalten hat.